Promovieren an der Fakultät für Natur- und Sozialwissenschaften
Wir freuen uns über Ihre Entscheidung, an unserer Hochschule zu promovieren. Sie werden damit Teil einer engagierten Gemeinschaft von Promovend:innen, die wir durch Promotionskollegs, Stipendien sowie und Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote unterstützen. Auf dieser Seite haben wir alles zusammengestellt, was Sie für Beantragung und Durchführung Ihrer Promotion benötigen.
Promotionsordnung
Machen Sie sich zunächst mit unserer Promotionsordnung vertraut. Darin finden Sie alle wichtigen Informationen zu den einzureichenden Unterlagen, den aktuell gültigen Regelungen und zum Ablauf der Promotion.
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Promotionsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe
- Dateityp/-größe
- .pdf / 176 KB
Für viele der aktuell laufende Promotionen gilt noch nach die vorherige Promotionsordnung.
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Lesefassung der bis 2026 geltenden Promotionsordnung
- Dateityp/-größe
- .pdf / 220 KB
E-Portal
Nach erfolgter Absprache mit Ihrer Betreuungsperson melden Sie sich im E-Portal der Hochschule unter “Doktorand:innen” an, damit Sie im Anschluss in der jeweiligen Fakultät formal als Promovierende:r angenommen werden können. Dafür benötigen Sie einen Account, mit dem Sie sich anmelden können. Sofern Sie noch keinen Account haben, registrieren Sie sich dort zunächst.
Im Anschluss reichen Sie die Unterlagen beim Fakultätssekretariat ein.
Beantragung und Annahme
Nach Landeshochschulgesetz §5 werden Sie für Ihre Promotion bei uns immatrikuliert, sofern Sie nicht in einem Arbeitsverhältnis an unserer Hochschule stehen und der Immatrikulation widersprechen.
Ausländische Doktorandinnen und Doktoranden müssen in der Regel den Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache erbringen. Über die Sprache, in welcher die Dissertation zu verfassen ist, wird im Einzelfall entschieden.
Folgende Unterlagen müssen Sie für Ihre Aufnahme als Promovend:in einreichen:
- die Promotionsvereinbarung gemäß § 2 Absatz 3 und 4,
- ein Lebenslauf, der insbesondere über den wissenschaftlichen Bildungsgang Auskunft gibt,
- sofern erforderlich: Nachweise über Prüfungen gemäß § 7 in beglaubigter Kopie,
- eine Erklärung über frühere Promotionsversuche sowie
- das Dissertationsprojekt in Form eines Exposés.
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Antrag auf Annahme als Doktorand:in an der Fakultät für Natur- und Sozialwissenschaften
- Dateityp/-größe
- .pdf / 205 KB
Haben Sie Fragen zum E-Portal oder zum Antrag auf Annahme zur Promotion? Ihre erste Anlaufstelle ist das Fakultätssekretariat.
Organisation
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Gebäude
2
Raum
B244
Telefon
Erreichbarkeit
Nach Vereinbarung
Durchführung, Abgabe und Prüfung
Für den Einsatz von KI-gestützten Tools für Ihre Dissertation gibt es an unserer Hochschule eine Reihe von Anforderungen, die Sie einhalten müssen und Empfehlungen, deren konkrete Ausgestaltung mit Ihrer Betreuung abzustimmen sind.
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Hinweise zum Umgang mit KI-gestützten Tools in Dissertationen
- Dateityp/-größe
- .pdf / 115 KB
Übergangsbestimmungen
Hinweis für Doktorand:innen, die unter die Übergangsbestimmungen (§23) fallen: Gemäß §12 Absatz 2 der Promotionsordnung geben Sie im Antrag auf Zulassung zur Prüfung eine Erklärung ab, nach welcher Fassung der Promotionsordnung das Verfahren erfolgen soll.
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Deckblattmuster für den Dissertationsdruck "Dr. paed."
- Dateityp/-größe
- .docx / 16 KB
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Deckblattmuster für die Einreichung zur Prüfung "Dr. paed."
- Dateityp/-größe
- .docx / 16 KB
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Deckblattmuster für den Dissertationsdruck "Dr. phil."
- Dateityp/-größe
- .docx / 16 KB
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Deckblattmuster für die Einreichung zur Prüfung "Dr. phil."
- Dateityp/-größe
- .docx / 16 KB
Die Beantragung erfolgt formlos per E-Mail an das Fakultätssekretariat.
Organisation
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Gebäude
2
Raum
B244
Telefon
Erreichbarkeit
Nach Vereinbarung
Aktualisiert am 24. September 2026 von Kordula Manegold