Promovieren an der Fakultät für Geistes- und Humanwissenschaften


Wir freuen uns über Ihre Entscheidung, an unserer Hochschule zu promovieren. Sie werden damit Teil einer engagierten Gemeinschaft von Promovend:innen, die wir durch Promotionskollegs, Stipendien sowie und Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote unterstützen. Auf dieser Seite haben wir alles zusammengestellt, was Sie für Beantragung und Durchführung Ihrer Promotion benötigen.

Promotionsordnung


Machen Sie sich zunächst mit unserer Promotionsordnung vertraut. Darin finden Sie alle wichtigen Informationen zu den aktuell gültigen Regelungen und zum Ablauf der Promotion.

  • Promotionsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe

    Dateityp/-größe
    .pdf / 176 KB

E-Portal


Nach erfolgter Absprache mit Ihrer Betreuungsperson melden Sie sich im E-Portal der Hochschule unter “Doktorand:innen” an, damit Sie im Anschluss in der jeweiligen Fakultät formal als Promovierende:r angenommen werden können. Dafür benötigen Sie einen Account, mit dem Sie sich anmelden können. Sofern Sie noch keinen Account haben, registrieren Sie sich dort zunächst.

Im Anschluss reichen Sie die Unterlagen beim Fakultätssekretariat ein.

Beantragung und Annahme


Nach Landeshochschulgesetz §5 werden Sie für Ihre Promotion bei uns immatrikuliert, sofern Sie nicht in einem Arbeitsverhältnis an unserer Hochschule stehen und der Immatrikulation widersprechen.

Ausländische Doktorandinnen und Doktoranden müssen in der Regel den Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache erbringen. Über die Sprache, in welcher die Dissertation zu verfassen ist, wird im Einzelfall entschieden.

Damit das Dekanat über Ihre Aufnahme als Promovend:in entscheiden kann, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antrag auf Promotion in der Fakultät für Geistes- und Humanwissenschaften

    Dateityp/-größe
    .pdf / 215 KB
  • Promotionsvereinbarung

    Dateityp/-größe
    .pdf / 102 KB
    Öffnen

Haben Sie Fragen zum E-Portal oder zum Antrag auf Annahme zur Promotion? Ihre erste Anlaufstelle ist das Fakultätssekretariat.

Organisation

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Gebäude

3

Raum

106

Erreichbarkeit

Sprechzeiten:
Mo/Die/Do/Fr in 3.106
Mittwochs nur tel./per E-Mail

Abgabe und Prüfung


Informationen sind in Überarbeitung. Den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung erhalten Sie im Fakultätssekretariat.

Hinweiss für Doktorand:innen, die unter die Übergangsbestimmungen (§23) fallen: Gemäß §12 Absatz 2 der Promotionsordnung geben Sie im Antrag auf Zulassung zur Prüfung eine Erklärung ab, nach welcher Fassung der Promotionsordnung das Verfahren erfolgen soll.